Wir sind stets auf der Suche ...
... nach engagierten neuen Mitgliedern, Männern und Frauen.
Aktives Mitglied bei uns werden
Du bist an einer ehrenamtlichen Herausforderung in deiner Freizeit interessiert? Du setzt dich gerne für in Not geratene Menschen und Tiere ein? Du hast Spaß an der Arbeit in einer starken Kameradschaft mit moderner Technik?
Falls wir dein Interesse geweckt haben, dann schau doch einfach zu einem Gespräch an einem unserer Übungstermine vorbei oder melde dich bei unserem Löscheinheitsführer.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Laut LVO FF §1 Abs. 2 darf in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) nur aufgenommen werden,
- wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- wer den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und gesundheitlich entspricht und
- wer nicht vorbestraft im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe a - c der LVO FF ist
Alles passt, wie geht es weiter?
Zunächst wird dich unser Löscheinheitsführer zum nächstmöglichen Grundlehrgang (Truppmann I) anmelden. Dort bekommst du in Theorie und Praxis die Grundtätigkeiten des Feuerwehrdienstes vermittelt. Dabei werden Themen wie Rechtsgrundlagen, Erste Hilfe, Unfallverhütungsvorschriften, Brand- und Löschlehre, Gefahren an der Einsatzstelle, Tragbare Leitern, Knoten und Stiche, Fahrzeug- und Gerätekunde, Umgang mit Armaturen etc. erörtert. Besonderer Schwerpunkt der Grundausbildung ist allerdings die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3, welche das Vorgehen von Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz beschreibt.
Grundausbildung geschafft, was nun?
Nun besitzt du die Fähigkeiten um Einsätze mitzufahren und an der Einsatzstelle unter Anleitung im Trupp zu arbeiten. Du darfst jetzt an weiteren technischen Lehrgängen teilnehmen, wie zum Beispiel Sprechfunker, Maschinisten, Technische Hilfeleistung, Gerätewarte, ABC oder den Führerschein der Klasse C /CE machen. Solltest du allerdings gesundheitlich geeignet sein um am Atemschutzgeräteträger-Lehrgang teilnehmen zu können, so wird das vermutlich dein nächster Schritt sein. Denn momentan darfst du an einer Einsatzstelle ausschließlich bis zur Rauchgrenze/Gefahrstoffgrenze vordringen. Erst nachdem du erfolgreich den Umgang und das Arbeiten mit einem Atemschutzgerät gelernt hast, darfst du dieses auch benutzen und damit in Bereiche vorrücken in denen die Atemluft gesundheitsgefährdend ist.
Weiter in der Laufbahn
Um bei Einsätzen auch ohne Anleitung in der Truppmannfunktion arbeiten zu können wirst du neben den technischen Lehrgängen die Truppmannausbildung Teil 2 absolvieren. Dabei werden die Kenntnisse und Einsatz-Taktiken des ersten Ausbildungsteils vertieft.
Wenn du genug Erfahrung gesammelt hast und über die geistigen Anforderungen verfügst wird die Truppfüher-Ausbildung der nächste Schritt in deiner Laufbahn sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder einer Staffel.